Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.07.1991 - 2 Ws (B) 307/91 OWiG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides; Verwechselung der Tatbeiträge; Bezeichnung der Tat
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 89
- NZV 1992, 203
Wird zitiert von ...
- LG Augsburg, 20.07.1998 - 6 Qs 295/98 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung erfüllt der Bußgeldbescheid seine Umgrenzungs- und Informationsfunktion selbst dann, wenn im Bußgeldbescheid eine versehentliche Verwechslung der Tatbeiträge der Unfallbeteiligten stattfand (OLG Frankfurt, NStZ 1992, 89 ), die Tatzeit fehlerhaft angegeben wurde (OLG Stuttgart, VRS 85, 128), Angaben über Ort und Strecke der Tatbegehung wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht angegeben wurden (OLG Hamm, ZfS 1994, 187) sowie wenn bei sogenannten fahrzeugbezogenen Geschwindigkeitsverstößen ein Tatort nicht genannt wurde (BayObLGSt 1995, 150).